Allgemeine Geschäftsbedingungen des Boutique Hotel Nives
Entdecken Sie unsere Ermäßigungen, Reisebedingungen und weitere hilfreiche Informationen für Ihren Urlaub in Wolkenstein in Gröden.
Preise
Wir weisen darauf hin, dass in allen Südtiroler Beherbergungsbetrieben eine Gemeinde-Aufenthaltsabgabe pro Person pro Tag eingehoben wird. Diese beträgt aktuell 4,50 €. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
Angeld
Eine Reservierung wird durch das Angeld, das mittels Banküberweisung oder Kreditkarte (Visa oder MasterCard) bezahlt werden kann, bindend. Im Falle einer Stornierung wird das Angeld nicht rückerstattet!
Reise-Storno-Schutz-Versicherung
Sehr geehrter Gast, Sie freuen sich bestimmt auf Ihren Urlaub. Doch bis zur Anreise und während Ihres Urlaubes kann viel passieren! Sorgen Sie vor, vermeiden Sie zusätzliche Stornokosten und schließen Sie unsere Reise-Storno-Schutz-Versicherung gleich ab.
Bei Verzicht einer Reiserücktrittsversicherung gelten nachstehende Bedingungen:
Bei Stornierungen innerhalb 4 Wochen vor Anreise werden 80 % und innerhalb 2 Wochen vor Anreise 100 % des gesamten gebuchten Aufenthaltes in Rechnung gestellt. Auch bei verspäteter Ankunft bzw. vorzeitiger Abreise berechnen wir die gesamte gebuchte Aufenthaltszeit.
Ermäßigung im Zusatzbett
3. und 4. Person im Zusatzbett in Juniorsuite oder Suite:
- 80 % Ermäßigung: von 0 bis 2 Jahren
- 70 % Ermäßigung: von 2 bis 6 Jahren
- 50 % Ermäßigung: von 6 bis 12 Jahren
- 20 % Ermäßigung: ab 12 Jahren
Zuschläge
- Für einen Aufenthalt unter 3 Tagen berechnen wir einen Aufpreis von 10 %
- Einzelbelegung einer Juniorsuite oder Suite: 80 % auf den Tagespreis
Check-in Check-out
Am Anreisetag können Sie Ihr Zimmer ab 15:00 Uhr beziehen. Am Abreisetag bitten wir Sie, das Zimmer bis 11:00 Uhr zu verlassen.
Haustiere
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass keine Haustiere erlaubt sind.
Guest-PASS - AGBs
• Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
• Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.
• Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.